Stand: 1.1.2024
Unser gesamtes Team bemüht sich mit großem persönlichem Engagement darum, dass jeder einzelne Gast eine schöne Zeit bei uns verbringen kann. Damit dies gelingt, bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir Reservierungen und Bewirtungen in unseren Locations nur auf Basis der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen:
Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen der IHC GmbH, Buschstr. 108, 40670 Meerbusch
1. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der IHC GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie z. B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Seminaren, Tagungen, Firmenevents etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der IHC GmbH (im Folgenden auch Hagen Locations genannt).
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Hagen Locations.
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung
- Der Auftrag des Kunden (im Folgenden Veranstalter genannt) erfolgt durch eine verbindliche Buchungs-E-Mail an Hagen Locations.
- Nach der Auftragserteilung hat der Veranstalter 5 Tage nach Rechnungsstellung Zeit, die vereinbarte Anzahlung zu leisten.
- Sollte der Veranstalter einen gewerblichen Vermittler oder Organisator eingeschaltet haben, so haften diese zusammen und gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
- Hagen Locations haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Hagen Locations zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, Hagen Locations rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
3. Leistungen, Preise, Zahlungen
- Hagen Locations ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von Hagen Locations gemäß Angebot zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise gemäß Angebot zu bezahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von Hagen Locations an Dritte.
- Rechnungen der IHC GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die IHC GmbH berechtigt, Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der IHC GmbH eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Rücktritt der IHC GmbH
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung, auch nach Verstreichen einer von der IHC GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, nicht geleistet, so ist Hagen Locations zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist Hagen Locations berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der IHC GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen:
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
- ein Verstoß gegen o. g. Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt;
- die IHC GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hagen Locations in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Hagen Locations zuzurechnen ist.
- Hagen Locations hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen Hagen Locations, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Hagen Locations.
5. Rücktritt des Veranstalters
- Der Rücktritt muss per Post und Einschreiben an die IHC GmbH zugesandt werden. Bei Rücktritt des Veranstalters ist die IHC GmbH berechtigt, die vereinbarte Miete für die Räume und die zugehörige Technik in Rechnung zu stellen. Der Veranstalter ist darüber hinaus, unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts, verpflichtet, sämtliche über Hagen Locations beauftragte Fremdleistungen (z. B. Künstler, Showeffekte, Veranstaltungstools etc.) vollständig zu bezahlen!
- Erfolgt der Rücktritt des Veranstalters später als 12 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, so ist Hagen Locations berechtigt, die bei der Anzahlungsrechnung aufgeführte Stornierungsgebühr zu berechnen (in der Regel 80 % des zum Festpreis vereinbarten Auftragswertes).
6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
- Eine Änderung der vereinbarten Teilnehmerzahl muss Hagen Locations spätestens 14 Tage im Vorfeld schriftlich mitgeteilt werden.
- Sollte Hagen Locations mit dem Veranstalter eine Festpreisvereinbarung getroffen haben, reduziert sich der vereinbarte Festpreis bei geringeren Teilnehmerzahlen nicht.
- Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
7. Widerrufsbelehrung / Widerrufsfolgen
- Da es sich bei den geschlossenen Verträgen zwischen Hagen Locations und dem Veranstalter um eine Dienstleistung an einem festen Datum handelt, ist ein Widerruf des Veranstalters nach Vertragsabschluss ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich bzw. per Mail erfolgen. Diese müssen in diesem Fall dokumentenecht sein.
- Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der IHC GmbH.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der IHC GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der IHC GmbH.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand, 1. Januar 2024